Abschätzung der Auswirkungen auf die ausgewiesenen Schallschutzgebiete durch „abknickende“ Flugrouten

Es wurde schon einiges über die möglichen Auswirkungen der von der DFS vorgeschlagenen „abknickenden“ Flugrouten geschrieben. Aber ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Hier eine vorläufige Abschätzung der Ausdehnung der aus einer Abknickung resultierenden neuen Schallschutzgebiete.

Mögliche Änderung der Schallschutzgebiete bei Umsetzung der "abknickenden" FlugroutenAls PDF herunterladen, 5 Mbyte.
Quelle: Bearbeitung der Karte des „Schallschutzprogramm des BBI“.

Die Linienfarben entsprechen hierbei denen im offiziellen „Schallschutzprogramm des BBI“.

Um es mit den Worten dieses „Schallschutzprogramms“ zu sagen: Bei Umsetzung der Nord-Abknickung der Abflugroute entstünde für Lichtenrade (zumindest im Bereich bis zur Bahnhofstraße), im „Roten Dudel“, Waldblick, dem Mahlow-Nord und Dorf („Himmel über Berlin“) und Birkholz ein

… energieäquivalenter Dauerschallpegel von 60 dB(A) außen … Innerhalb dieses Gebietes wird nach Antragstellung durch die Eigentümer das Erfordernis von Schallschutzvorrichtungen für Wohnräume, Büroräume, Praxisräume und sonstige nicht nur vorübergehend betrieblich genutzte Räume im Rahmen des Schallschutzprogrammes BBI geprüft und die Einhaltung des Schutzziels Tag gewährleistet.
(Quelle: Schallschutzprogramm BBI)

Ein Gebiet also, in dem tagsüber normale Gespräche unter freiem Himmel kaum noch möglich wären und zum Schallschutz umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen an vielen Häusern durchgeführt werden müssten.

Da die Anflugrouten eines Instrumentenlande-Anflugs (ILS) aus technischen Gründen stets gestreckt sein müssen, würden auch Mahlow (Ort) und Blankenfelde weiterhin regelmäßig direkt überflogen werden.

Die aufwändig an der neu gebauten Landesstraße L76 angebrachten Schallschutzmaßnahmen wären in diesem Fall zum großen Teil verschwendete Steuergelder.

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