Der Glaube an den Rechtstaat, ein „allgemeines Lebensrisiko“ — Aus dem Planfeststellungsbeschluss (2)

„Weiter machen Einwender geltend, dass sie entschädigt werden müssten, weil sie im Vertrauen auf das Raumordnungsverfahren 1994 und vor dem Konsensbeschluss vom 28.05.1996 Grundstücke in der Nähe des Flughafens erworben hätten.
Die Motivationsgrundlage, aufgrund der ein Grundstück erworben wird, ist nicht durch Art. 14 GG geschützt;sie gehört in den Bereich des allgemeinen Lebensrisikos.“
Quelle: Planfeststellungsbeschluss, Seite 979

Gleiches Recht wird wohl nun auch für uns gelten, wir, die wir dem Planfeststellungsbeschluss und den darin veröffentlichten Lärmausbreitungskurven geglaubt haben. 80-90% aller Häuser in Waldblick und im Roten Dudel wurden in den letzten 10 Jahren gebaut. Viele haben es sich vom BBI schriftlich geben lassen, dass ihnen keine Lärmbelästigung droht, wenn sie hier ein Grundstück erwerben. Wenn die abknickenden Flugrouten Wirklichkeit werden, stehen viele von uns vor dem finanziellen Ruin. Unsere Häuser sind von einem Tag auf den anderen unbewohnbar und unverkäuflich geworden. Wer Anschlussfinanzierungen braucht, wird sie wohl nicht mehr bekommen, Jahrzehnte Arbeit für ein Häuschen im Grünen verloren. Gut, dass es dafür einen Schuldigen gibt: das „allgemeine Lebensrisiko“.

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Eine Antwort zu Der Glaube an den Rechtstaat, ein „allgemeines Lebensrisiko“ — Aus dem Planfeststellungsbeschluss (2)

  1. Leineweber Hubert schreibt:

    Allgemeines Lebensrisiko ? Da würde ich mir keine Sorgen machen, dass ein (ehrenwertes) Gericht das auch so sieht.
    Sondern vielleicht so ?

    Rechte bedingen immer Pflichten (allgemein gültiger rechtlicher Grundsatz).
    Wenn der BBI also tatsächlich das Recht hat, die endgültigen Flugrouten so spät festzulegen (dafür gibt es in der Tat Gründe, ob die hier zutreffen sei dahingestellt), so hat er wohl doch auch die Pflicht die Bürger frühzeitig über mögliche Änderungen zu unterrichten. Das hat er hier eindeutig nicht getan (man frage sich warum), was vor Gericht leicht zu beweisen ist. Dadurch ist den betroffenen Bürger ein witschaftlicher Scahden entstanden, für den der BBI ob seiner mangelhalften Ausübung der Informationspflicht die Schuld trägt. Ergo hat er für diesen Schaden einzustehen.

    Und jetzt überlegen Sie sich mal, auf welche Schadensersatzsumme wir kommen, wenn nur 2000 Bürger auf Schadensersatz klagen (liegt zwischen 40 und 100% des Wertes der Immobilie). Ob das nicht ein bisschen Druck auf die Verantwortlichen ausübt, sich die Sache noch einmal gründlich zu überlegen ? Und wo glauben Sie wird der BBI sich hinbewegen, wenn er merk hier ist vermientes Gelände ?

    Last, but not least: In der Schadensersatzklage handelt es sich um eine Klage der Neuansiedler. Wie oben angeführt haben diese ein gutes Recht auf Entschädigung bzw. die alten Flugrouten auf denen ihre witrschaftliche Entscheidung basierte.

    Welches Recht haben aber eigentlich die Alteingesessenen auf Beibehaltung der alten Flugrouten ? O.K. , sie könnten die Gültigkeit des Planfestellungsbeschlusses anzweifeln (kein rechtliches Gehör, konntne ja nicht ahnen dass sie betroffen sein würden). Und dann ? Stellt sich wieder vorige Frage. Und ? Haben die Berliner (salopp gesagt) mehr Rechte auf Verschonung vom Fluglärm als die Brandenburger ? Haben sie ein Recht in Zukunft vom Fluglärm verschont zu bleiben, bloss weil dies in der Vergangenheit so war ? Oder sind nicht gerade diese jetzt mal dran, quasi als ausgleichende Gerechtigkeit ?

    Mal bitte nachdenken, und dann sich fragen welches Argument für die alten Flugrouten eigentlich am besten zieht und einer seriösen Diskussion standhält. Und welches die Verteter der BBI in der Öffentlichkeit bringen sollten um ihre Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren.

    MfG,
    Hubert Leineweber.