Pressemitteilung der Planfeststellungsbehörde: Kein Wiederaufgreifen des Verfahrens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld

Die Planfeststellungsbehörde im Infrastrukturministerium wird das Genehmigungsverfahren zum Flughafenausbau BBI nicht wieder aufgreifen. Entsprechende Anträge wurden jetzt abgelehnt.

Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Die Entscheidung der Behörde ist auf der Grundlage sorgfältiger Prüfungen erfolgt. Unabhängig von der klaren Rechtslage, die ein Wiederaufgreifen des Verfahrens im vorliegenden Fall ausschließt, hat die Prüfung ergeben, dass in der Planfeststellung zum Flughafenausbau juristisch korrekt verfahren wurde. Niemand wird zudem in seinen Ansprüchen auf Lärmschutz schlechter gestellt. Die Schutz- und Entschädigungsgebiete für den BBI werden überprüft und gegebenenfalls angepasst, wenn sich die Flugrouten ändern. Grundsätzlich gilt: Wenn die Lärmbelastungen die festgesetzten Grenzwerte des Planfeststellungsbeschlusses erreichen, besteht immer ein Anspruch auf Lärmschutz.“

Die luftrechtliche Planfeststellungsbehörde im Infrastrukturministerium hat nach umfassender Prüfung der rund 800 Anträge auf Wiederaufgreifen der Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau BBI entschieden, diese abzulehnen. Konkret geht es um den Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld“ vom 13. August 2004 und den Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009.

Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde gibt es keine Anhaltspunkte für ein Wiederaufgreifen der beiden Planfeststellungsverfahren. Es lägen keine juristischen Fehler vor, die ein Wiederaufgreifen des Verfahrens notwendig machen, etwa dass den Betroffenen das rechtliche Gehör nicht gewährt worden wäre.

Dass die Flugverfahren und damit die An- und Abflugstrecken zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht feststehen, gehört zum normalen Procedere. Der Planfeststellungsbehörde war das bewusst und sie hat dieses Thema in der Begründung zum Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich erläutert. Um etwaigen künftigen Abweichungen Rechnung zu tragen, hat sie einen entsprechenden Vorbehalt verfügt. Die Schutz- und Entschädigungsgebiete werden demnach den jeweils tatsächlichen Flugrouten angepasst.

Weitergehende Informationen finden sich im Internet auf der Homepage des Ministeriums unter www.mil.brandenburg.de.

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